zweites R1Clubtreffen 2022
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Re: zweites R1Clubtreffen 2022
Die Dinger sind zum Fahren da!
Wir sind auch wieder im Alltag angekommen und auch hier scheint seit
gestern die Sonne völlig frech von droben runter...
Mal ne Runde abduschen werdsch den Bock auch noch vorm Winter, also vielleicht
Wie verhält sich das mit Bildern? Piwigo oder wie das hieß?
Haben zwar nicht viele, aber zumindest ein paar.
Grüße
steAK`
Wir sind auch wieder im Alltag angekommen und auch hier scheint seit
gestern die Sonne völlig frech von droben runter...
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Re: zweites R1Clubtreffen 2022
Die Sonne scheint aktuell wieder wie im Sommer. Super Bedingungen und heute wäre mein letztes ADAC-Training für dieses Jahr. Muss ich leider auch ausfallen lassen. Ist jetzt doch leider Corona geworden. Beim nächsten Treffen, schließe ich mich vorher 2 Wo. in der Garage ein.Arnim hat geschrieben: ↑21. September 2022, 15:29
Als wäre nichts gewesen: 20°C und Sonnenschein. Das Wetter ist zu spät.
War vorhin bei Steven vom Landhotel Adler. Er hat sich sehr nett erkundigt, ob alle gut nach Hause gekommen sind und lässt schön grüßen.
Die Schwarz-Grüne ist wieder sauber und von mir aus könnte es direkt wieder losgehen.
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Re: zweites R1Clubtreffen 2022
@ Bitu
Hoffentlich hast du nur die milden Symptome
Ich wünsche Dir die vollständige Genesung
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Re: zweites R1Clubtreffen 2022
Ich wünsche Dir eine schnelle Genesung und einen harmlosen Verlauf ohne Spätfolgen
Termine für 2024:
13.05. - 15.05.2024 - Slovakiaring mit SBK-Tech
20.06. - 21.06.2024 - Oschersleben mit Hafeneger
04.07. - 07.07.2024 - R1-Club Treffen
03.08. - 06.08.2024 - Oschersleben mit Triple M
30.08. - 01.09.2024 - Assen mit Valentinos
10.09. - 11.09.2024 - Nürburgring mit Speer
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Re: zweites R1Clubtreffen 2022
@Björn: Gute Besserung
@Arnim: wie lief deine Prüfung?
@all: der Einspruch für den Parkzettel in Cochem hat Erfolg gehabt. Verfahren wurde eingestellt und als Halter muss ich nun nur noch die 23,50 € Verfahrenskosten zahlen.. nicht wie ursprünglich 55 €
Bei uns ist seit dem Treffen auch schönstes Wetter.. leider ab morgen (pünktlich natürlich zum WE und auch nicht toll für unseren Räumungsverkauf in Opas Haus) tagelang nur Regen..
Gruß Sabse
@Arnim: wie lief deine Prüfung?
@all: der Einspruch für den Parkzettel in Cochem hat Erfolg gehabt. Verfahren wurde eingestellt und als Halter muss ich nun nur noch die 23,50 € Verfahrenskosten zahlen.. nicht wie ursprünglich 55 €
Bei uns ist seit dem Treffen auch schönstes Wetter.. leider ab morgen (pünktlich natürlich zum WE und auch nicht toll für unseren Räumungsverkauf in Opas Haus) tagelang nur Regen..
Gruß Sabse
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Re: zweites R1Clubtreffen 2022
??? Warum muss der Halter die Kosten für ein Verfahren tragen, das er nicht verursacht oder verschuldet hat?
- steAK`
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Re: zweites R1Clubtreffen 2022
Vielleicht weil wegen Deutschland?
Was logisches fällt mir dazu als Begründung eher nicht ein....
Grüße
steAK`
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Re: zweites R1Clubtreffen 2022
Speedy_220 hat geschrieben: ↑23. September 2022, 14:55 @Björn: Gute Besserung
@Arnim: wie lief deine Prüfung?
@Sabse: Danke der Nachfrage. Lief gut. Und danach durfte die Schwarz-Grüne zum Entspannen raus.
Hier ist auch grad wieder tolles Wetter zum Heizen...aber nicht mit dem Motorrad.
@all: der Einspruch für den Parkzettel in Cochem hat Erfolg gehabt. Verfahren wurde eingestellt und als Halter muss ich nun nur noch die 23,50 € Verfahrenskosten zahlen.. nicht wie ursprünglich 55 €
Bei uns ist seit dem Treffen auch schönstes Wetter.. leider ab morgen (pünktlich natürlich zum WE und auch nicht toll für unseren Räumungsverkauf in Opas Haus) tagelang nur Regen..
Gruß Sabse
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Re: zweites R1Clubtreffen 2022
Warum kann ich dir leider nicht beantworten.
Bei den meisten Verstößen gilt in D die Fahrerhaftung. Das heißt, es darf nur der tatsächliche Fahrer belangt werden und man muss diesen also auch sicher ermitteln bzw beweisen können, dass derjenige das war, bevor man gegen ihn/sie einen Bußgeldbescheid erlässt). Beweisen im Sinn von, vor Ort direkt erwischt bei einer Kontrolle oder bei Blitzfotos ein Abgleich mit dem Passfoto von der Ausweisbehörde zum Vergleich anfordern. Beim geringsten Zweifel/schlechten Fotos habe ich gelernt, dass man das Verfahren besser einstellt bevor man den falschen bestraft, denn bei höheren Verstößen gehts ja nicht nur um Geld sondern auch um Punkte und die wiederum haben bei Ansammlung von mehreren ja auch eine schwerwiegende Rechtsfolge.. da muss man schon sicher sein, wem man einen Bußgeldbescheid schickt.
Nicht einmal dann, wenn jemand es zugibt der es definitiv nicht gewesen sein kann.
Beispiel: ein Sohn wird geblitzt mit dem Auto des Vaters. Anhörung geht an den Halter, also Vater. Aufgrund der Halterdaten sieht man das Geburtsdatum, also Bsp. der Vater ist 50 Jahre alt und auf dem Bild erkennt man aber eindeutig dass der Fahrer um die 20 rum und sicher keine 50 ist... da gibt es Fälle, wo der Vater zum Schutz des Sohnes den Verstoß zugibt um den Punkt für ihn zu kassieren, aber selbst in so einem Fall darf nicht einfach die Buße an den Vater geschickt werden, da man ja erkennt, dass das rein vom Alter nicht sein kann.. also muss der Bußgeldbearbeiter beim Einwohnermeldeamt fragen, ob es Kinder gibt, von denen Fotos anforderm um darauf ggf festtzustellen, ob dies zum Fahrerfoto passt.
Also etwas Arbeit machen müssen sich die Bußgeldstellen (zumindest die, die ihren Job richtig machen) schon und nicht der Bequemlichkeit halber jemandem einen Bescheid schicken, der es zugibt, obwohl er es gar nicht war.
Cochem hat hier nach reiner Willkür einen verschickt, weil es der bequemste Weg war, wenn man keinen Fahrer ermitteln kann, dass man es halt dem Halter aufbrummt. Ohne belegen zu können, dass ich das Motorrad gefahren oder dort geparkt habe.
Daher war auch mein Einspruch erfolgreich und sie haben das Bußgeldverfahren eingestellt, da sie keinen Beweis haben, dass ich das war.
Nun gilt in D bei Park- und Haltverstößen im Gegensatz zu den meisten anderen Verstößen die Halterhaftung, was bedeutet, wenn nicht festgestellt werden kann, wer das Fahrzeug geführt und dort abgestellt hat, dann muss der Halter immerhin für diese Verfahrenskosten aufkommen. Was in meinem Fall aber nur die Hälfte der Buße gekostet hat (23,50 €)
Dann gibt es noch Verstöße, bei denen entweder generell der Halter (abgelaufene HU) verantwortlich ist oder bei denen sogar beide, Halter und Fahrer (insofern jemand anders gefahren ist) belangt werden, und zwar bei erloschener Betriebserlaubnis wegen z.B. technischen Änderungen die nicht eingetragen sind.. da bekommen beide gleichzeitig aufs Dach, weil der Halter nicht für einen ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs gesorgt hat und der Fahrer gefahren ist, obwohl der Zustand nicht ordnungsgemäß war..
Beispielsweise in Frankreich gilt generell die Halterhaftung. Auch bei Geschwindigkeit oder anderen Verstößen. Denen ist egal wer gefahren ist, da ist man generell als Halter dran. Da haftet man also quasi für alles, wenn man sein Fahrzeug verleiht und jemand Knöllchen damit kassiert.
Als kleine Ergänzung noch:
Bei nur kleinen Verstößen gibt es ja als Vorstufe die Verwarnung. Die erkennt man daran, dass direkt im 1. Schreiben der Geldbetrag abgedruckt wird (bei den höheren mit Punkten oder gar Fahrverboten steht im 1. Anschreiben kein Betrag).
Diese haben keine Rechtsfolge mit Punkten oder Fahrverbot sondern sind quasi ein "Angebot" dass man dieses Verwarnungsgeld zahlt und dann nicht weiter ermittelt wird, wer gefahren ist.
Wird das gezahlt, ist es erledigt, so wie das bei 3 von uns auch durch Zahlung der 55 € war.
Wird es nicht gezahlt, weil jemand wie ich damit nicht einverstanden ist oder man z.B. nicht selber gefahren ist, dann kann man entscheiden, ob man den Fahrer nennt und das Verfahren auf diesen umgestellt wird, oder ob man nichts unternimmt da man ja auch z.B. bei Angehörigen ein Verweigerungsrecht hat zu sagen wer gefahren ist. Dann muss die Bußgeldstelle ermitteln und versuchen herauszufinden wer gefahren ist.
Hätte Sie jetzt einen Beweis gehabt, ein Foto wie ich zu dem Zeitpunkt auf dem Motorrad saß (mit Helm nahezu eh keine Chance ein Gesicht zu erkennen) und ich das Verwarnungsangebot mit 55 € nicht annehme, hätten Sie zurecht einen Bußgeldbescheid erlassen können wo dann die Verfahrensgebühr noch drauf kommt. Aber wie wir gelernt haben, hatten sie nicht und damit war es auch ein Fehler von ihnen mir aus der nicht angenommenen Verwarnung einen Bußgeldbescheid zu machen.
Und ja, sie drohen immer gerne mit Fahrtenbuchauflagen.. bei höheren Verstößen, bei denen es um Fahrverbote oder wiederholte Verstöße im Punktebereich geht, wäre das je nach Führerscheinstelle, die von der Bußgeldstelle dann angeschrieben wird, auch denkbar. Aber nicht bei Peanuts oder Parkverstößen.. ein Fahrtenbuch darf auch nicht wegen jedem Käse auferlegt werden, da muss immer die Verhältnismäßigkeit gegeben sein.
Aber sie benutzen das Argument natürlich gerne als Druckmittel.
- plumps6
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Re: zweites R1Clubtreffen 2022
https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... ad-parken/
Da haben wir also richtig Glück gehabt mit den netten Mitarbeitern....
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