Danke für die Info. Sehe mich nicht betroffen, da ich keine Herstellerbindung im Fzg-Schein habe und man schon bisher gut beraten war bei Änderung der Dimension (z.B. 50->55) eine Abnahme machen zu lassen.
Viele Grüße Ingo Yamaha YZF-R1 RN19 (2007)
Termine für 2026:
17.04. - 19.04.2026 - WSBK WM in Assen, NL
22.05. - 25.05.2026 - Kollegen-Motorradtour (Drolshagen-Dumicke)
19.06. - 21.06.2026 - R1-Club Treffen im Westerwald mit MV
04.09. - 06.09.2026 - R1-Club Treffen in der Eifel
für mich die interessanteste Stelle: Zudem könnte die Neuregelung die Verwendung unterschiedlicher Marken auf Vorder- und Hinterrad erleichtern,
da Herstellerfreigaben nun keine Rolle mehr spielen.
Biker könnten etwa einen Michelin-Reifen vorne und einen Continental-Reifen hinten montieren,
sofern beide die im Fahrzeugschein vorgegebenen Maße und Spezifikationen erfüllen
Events 2025:
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Biker könnten etwa einen Michelin-Reifen vorne und einen Continental-Reifen hinten montieren,
sofern beide die im Fahrzeugschein vorgegebenen Maße und Spezifikationen erfüllen.
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das geht nur wenn es direkt vom hersteller kommt, bei den div. prüforganisationen ist das nicht möglich.
diese müssen und dürfen nur, vorne wie hinten, von einem hersteller eintragen !
Zum mischen von Reifenherstellern habe ich mal den TÜV angeschrieben (weil Hinten noch gut und Vorne fällig i.V.m. Geiz).
Die Antwort war: wenn keine Herstellerbindung, dann kein Problem...
Glaub es erst wenn ich TÜV bekomme in der Kombi (wenn nicht dann Hinten auch neu)
Viele Grüße Ingo Yamaha YZF-R1 RN19 (2007)
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wenn in der Zulassungsbescheinigung nur Reifengrößen stehen (und das ist bei allen Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung der Fall), dann kannst du vorne und hinten ohne Einschränkung unterschiedliche Reifenhersteller/-typen fahren. Nur Größe sowie Load- und Speedindex müssen den Angaben entsprechen. Ob das Sinn macht, ist natürlich eine andere Frage. Abweichende Größen muss man eintragen lassen, geht eben nicht mehr mit UB.
Bei mir steht in der Zuassungsbescheinigung Teil I, unter 15.1 und 15.2 die Angaben zur Reifengröße, wie sicherlich bei jedem von Euch...
und unter 22 "Reifenfabrikatsbindung gem.Betriebserlaubnis beachten"
Was für ne Betriebserlaubnis...? Hab dazu nix...
Habe beim Kauf damals noch den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein bekommen, aber keine Betriebserlaubnis...
Was heißt das jetzt für mich und mein "Alteisen" ...das ich mir wieder nen 20 Jahre alten PIPO draufschnallen soll...
Am besten finde ich die Aussage im Link:
Zitat:
"Die Neuregelung soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen, um schlimme Unfälle mit Motorrädern zu verhindern. "
Zitat Ende
Als wenn es an den Reifen liegen würde und nicht an den Fahrern, wenn man mal davon ausgeht das der Unfall selbst verschuldet ist...
Dann hat es, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, am "schwarzen Gold" gelegen und nicht vielleich an überhöhter Geschwindigkeit oder unangepasstes Fahrverhalten...
In meinen Augen wieder mal nur Abzocke
Gruß Ronny
___________________________________________________________________________ ICH BIN NICHT AUF DER WELT, UM ZU SEIN, WIE ANDERE MICH GERNE HÄTTEN......
mir wurde das dieses Jahr beim Reifen eintragen für Speedy so erklärt:
Bei der Neuzulassung von Fahrzeugen gibt es 3 Varianten, wie die zugelassen werden (also das gesamte Fahrzeug ist damit gemeint, keine Einzelteile wie Reifen), das sind:
-Betriebserlaubnis / ABE
-EG-Typgenehmigung
-Einzelabnahme
Die Art, wie das Fahrzeug neu zugelassen wurde, ist nachher ausschlaggebend für Eintragungen bestimmter Teile.
Bei den Reifen konkret wäre die EG Typgenehmigung der einfachste Fall, für die braucht man scheinbar nicht mal mehr die Unbedenklichkeitsbescheinigungen mitzuführen. Ich glaube da gibt es auch keine Herstellerbindung für Reifen, jedoch hab ich kein Motorrad das so zugelassen ist.
Bei Zulassung nach Betriebserlaubnis sind die Bestimmungen schon stärker, so wie du z.B. schreibst, Fabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.
Bei Einzelabnahme, wie meine SP, hat man bei den Eintragungen dann richtig Freude, sind auch teurer.
Erkennen auf welche Art das Fahrzeug zugelassen ist, kann man im Fahrzeugschein unter Buchstabe K.
Steht dort eine Nummer drin, die mit einem kleinen e beginnt, ist es eine EG-Typgenehmigung.
Andere Nummern in diesem Feld deuten auf eine Betriebserlaubnis hin (bei meiner Suzi z.Bsp. F114*3).
Und bei Speedy steht da eben nix.. leeres Feld.
In ihrem Fahrzeugschein stehen unter 15 die Felgengrößen und unten im Zusatz die Reifengröße. Eine Herstellerbindung wurde da zum Glück nicht festgelegt. Aber bei jeder neuen Eintragung wie bei mir dieses Mal der andere Reifenquerschnitt muss man mitunter hartnäckig mit dem Prüfer diskutieren, dass der den neuen Querschnitt auch wieder ohne Bindung einträgt. Jedenfalls muss ich auch jede Änderung an den Reifen eintragen lassen wegen der Einzelabnahme, während die mit EG-Typgenehmigung soweit ich es verstanden habe alles fahren dürfen, was in der EG-Typgenehmigung für passend geprüft wurde.
Man kann ein Motorrad nicht wie ein Kind behandeln - ein Motorrad braucht schließlich Liebe !!!
Ok, danke schon mal.
Bei mir steht unter K: e13*92/61*0054*01
Nach Netzsuche komme ich zu dem Ergebnis, wie es Speedy_220 schon geschrieben hat, dass ich weiterhin andere Reifen fahren darf, die gem. oben stehender Nummer frei gegeben sind.
Gruß Ronny
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