Änderungen im Jahr 2025

Alles was nicht gerade in eine der anderen Kategorien passt.

Moderator: Forumsteam

Antworten
Benutzeravatar
ExNinja
*Rat der Ältesten
*Rat der Ältesten
Beiträge: 19406
Registriert: 10. Juli 2003, 18:57
Meine R1: 1290 SD R
Extras: xx
Wohnort: Wolfsburg
Hat sich bedankt: 544 Mal
Danksagung erhalten: 232 Mal
Kontaktdaten:

Änderungen im Jahr 2025

Beitrag von ExNinja »

hatten wir das Thema schon irgendwo?
Wenn ja….Sorry.

Es geht z.B. um unsere Reifen :o


Änderung für Motorradfahrer ab 2025 – auf diese Regeln müssen sich Biker einstellen

https://www.fr.de/verbraucher/aenderung ... 04695.html
Events 2025:
Ist noch nichts geplant :?:


Bild
Bild
Benutzeravatar
plumps6
*Dauerbrenner*
*Dauerbrenner*
Beiträge: 1203
Registriert: 14. Juni 2021, 21:47
Meine R1: RN 19, BJ: 2007
Extras: extra Gewicht hab'ch
Wohnort: 53343 Wachtberg bei Bonn
Hat sich bedankt: 1190 Mal
Danksagung erhalten: 300 Mal
Kontaktdaten:

Re: Änderungen im Jahr 2025

Beitrag von plumps6 »

Danke für die Info. Sehe mich nicht betroffen, da ich keine Herstellerbindung im Fzg-Schein habe und man schon bisher gut beraten war bei Änderung der Dimension (z.B. 50->55) eine Abnahme machen zu lassen.
Viele Grüße Ingo
Yamaha YZF-R1 RN19 (2007)

Termine für 2025:
03.07. - 06.07.2025 - R1-Club Treffen mit MV im Schwarzwald


Bild
Benutzeravatar
Ypse Sven
*Dauerbrenner*
*Dauerbrenner*
Beiträge: 740
Registriert: 12. März 2023, 10:13
Meine R1: RN01, BJ: 1998 + 99
Extras: einiges ;-)
Wohnort: g-w in baden
Hat sich bedankt: 279 Mal
Danksagung erhalten: 517 Mal

Re: Änderungen im Jahr 2025

Beitrag von Ypse Sven »

betrifft nur die alten uno`s !

reifen größe eintragen lassen und nur von einem hersteller, dann ist der kessel geflickt ;-)
Der Süd Schwarzwälder 8)

Mitglied von Yamaha Racing Heritage Club


Bild
Benutzeravatar
edwynhund
*Dauerbrenner*
*Dauerbrenner*
Beiträge: 3273
Registriert: 12. Februar 2003, 21:19
Meine R1: RN09 / 675
Wohnort: Franken-Land bei Erlangen
Hat sich bedankt: 67 Mal
Danksagung erhalten: 266 Mal

Re: Änderungen im Jahr 2025

Beitrag von edwynhund »

ich habe tatsächlich Größe ohne Markenbindung im Schein... und sogar 190/50 wie 190/55... hatte nen netten TÜVler
Race-Daytona 675 #417
Straße: Yamaha R1 RN09 mit SBK-Lenker 88't km


Events 2024:
30.03. 1000km Hockenheim DLC-Lauf (R.I.P. Troy :sad: )
22.04. - 23.04. Most - CR Moto
06.06. - 07.06. OSL - CR Moto
16.08. - 18.08. Brünn - PZ-Motorsport
30.09. - 03.10. Grobnik - Dreier Racing

R1-Clubtreffen im Schwarzwald
R1-Clubtreffen in der Eifel

https://www.youtube.com/channel/UCJCiw3 ... subscriber


Bild
Benutzeravatar
ExNinja
*Rat der Ältesten
*Rat der Ältesten
Beiträge: 19406
Registriert: 10. Juli 2003, 18:57
Meine R1: 1290 SD R
Extras: xx
Wohnort: Wolfsburg
Hat sich bedankt: 544 Mal
Danksagung erhalten: 232 Mal
Kontaktdaten:

Re: Änderungen im Jahr 2025

Beitrag von ExNinja »

für mich die interessanteste Stelle:
Zudem könnte die Neuregelung die Verwendung unterschiedlicher Marken auf Vorder- und Hinterrad erleichtern,
da Herstellerfreigaben nun keine Rolle mehr spielen.
Biker könnten etwa einen Michelin-Reifen vorne und einen Continental-Reifen hinten montieren,
sofern beide die im Fahrzeugschein vorgegebenen Maße und Spezifikationen erfüllen
Events 2025:
Ist noch nichts geplant :?:


Bild
Bild
Benutzeravatar
Ypse Sven
*Dauerbrenner*
*Dauerbrenner*
Beiträge: 740
Registriert: 12. März 2023, 10:13
Meine R1: RN01, BJ: 1998 + 99
Extras: einiges ;-)
Wohnort: g-w in baden
Hat sich bedankt: 279 Mal
Danksagung erhalten: 517 Mal

Re: Änderungen im Jahr 2025

Beitrag von Ypse Sven »

Biker könnten etwa einen Michelin-Reifen vorne und einen Continental-Reifen hinten montieren,
sofern beide die im Fahrzeugschein vorgegebenen Maße und Spezifikationen erfüllen.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

das geht nur wenn es direkt vom hersteller kommt, bei den div. prüforganisationen ist das nicht möglich.
diese müssen und dürfen nur, vorne wie hinten, von einem hersteller eintragen !
Der Süd Schwarzwälder 8)

Mitglied von Yamaha Racing Heritage Club


Bild
Benutzeravatar
plumps6
*Dauerbrenner*
*Dauerbrenner*
Beiträge: 1203
Registriert: 14. Juni 2021, 21:47
Meine R1: RN 19, BJ: 2007
Extras: extra Gewicht hab'ch
Wohnort: 53343 Wachtberg bei Bonn
Hat sich bedankt: 1190 Mal
Danksagung erhalten: 300 Mal
Kontaktdaten:

Re: Änderungen im Jahr 2025

Beitrag von plumps6 »

Zum mischen von Reifenherstellern habe ich mal den TÜV angeschrieben (weil Hinten noch gut und Vorne fällig i.V.m. Geiz).
Die Antwort war: wenn keine Herstellerbindung, dann kein Problem...
Glaub es erst wenn ich TÜV bekomme in der Kombi (wenn nicht dann Hinten auch neu)
Viele Grüße Ingo
Yamaha YZF-R1 RN19 (2007)

Termine für 2025:
03.07. - 06.07.2025 - R1-Club Treffen mit MV im Schwarzwald


Bild
Benutzeravatar
Jogy
*Dauerbrenner*
*Dauerbrenner*
Beiträge: 362
Registriert: 15. Februar 2021, 23:56
Meine R1: RN49M
Hat sich bedankt: 17 Mal
Danksagung erhalten: 235 Mal

Re: Änderungen im Jahr 2025

Beitrag von Jogy »

wenn in der Zulassungsbescheinigung nur Reifengrößen stehen (und das ist bei allen Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung der Fall), dann kannst du vorne und hinten ohne Einschränkung unterschiedliche Reifenhersteller/-typen fahren. Nur Größe sowie Load- und Speedindex müssen den Angaben entsprechen. Ob das Sinn macht, ist natürlich eine andere Frage. Abweichende Größen muss man eintragen lassen, geht eben nicht mehr mit UB.
Benutzeravatar
einzeller
*Dauerbrenner*
*Dauerbrenner*
Beiträge: 1353
Registriert: 6. November 2007, 18:23
Meine R1: RN 09, BJ: ´03
Extras: was man braucht...
Wohnort: Leipzig
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 34 Mal

Re: Änderungen im Jahr 2025

Beitrag von einzeller »

Bei mir steht in der Zuassungsbescheinigung Teil I, unter 15.1 und 15.2 die Angaben zur Reifengröße, wie sicherlich bei jedem von Euch...
und unter 22 "Reifenfabrikatsbindung gem.Betriebserlaubnis beachten"

Was für ne Betriebserlaubnis...? Hab dazu nix...

Habe beim Kauf damals noch den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein bekommen, aber keine Betriebserlaubnis...
Was heißt das jetzt für mich und mein "Alteisen" ...das ich mir wieder nen 20 Jahre alten PIPO draufschnallen soll...

Am besten finde ich die Aussage im Link:

Zitat:
"Die Neuregelung soll für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen, um schlimme Unfälle mit Motorrädern zu verhindern. "
Zitat Ende

Als wenn es an den Reifen liegen würde und nicht an den Fahrern, wenn man mal davon ausgeht das der Unfall selbst verschuldet ist...

Dann hat es, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, am "schwarzen Gold" gelegen und nicht vielleich an überhöhter Geschwindigkeit oder unangepasstes Fahrverhalten...

In meinen Augen wieder mal nur Abzocke
Gruß Ronny

___________________________________________________________________________

ICH BIN NICHT AUF DER WELT, UM ZU SEIN, WIE ANDERE MICH GERNE HÄTTEN......
Benutzeravatar
plumps6
*Dauerbrenner*
*Dauerbrenner*
Beiträge: 1203
Registriert: 14. Juni 2021, 21:47
Meine R1: RN 19, BJ: 2007
Extras: extra Gewicht hab'ch
Wohnort: 53343 Wachtberg bei Bonn
Hat sich bedankt: 1190 Mal
Danksagung erhalten: 300 Mal
Kontaktdaten:

Re: Änderungen im Jahr 2025

Beitrag von plumps6 »

Ich würde als "Beriebserlaubnis" die EG-ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) des Reifenherstellers verstehen. Wenn die also sagt, für Modell geeignet.

Mein Moped Simson S50 hatte damals eine Betriebserlaubnis (aber keine Fshrzeugschein/-brief). War so ein grünes Speckblatt...
Viele Grüße Ingo
Yamaha YZF-R1 RN19 (2007)

Termine für 2025:
03.07. - 06.07.2025 - R1-Club Treffen mit MV im Schwarzwald


Bild
Benutzeravatar
Speedy_220
*Dauerbrenner*
*Dauerbrenner*
Beiträge: 361
Registriert: 23. April 2019, 20:41
Meine R1: RN 12 SP, BJ: 2006
Extras: xx
Hat sich bedankt: 192 Mal
Danksagung erhalten: 225 Mal

Re: Änderungen im Jahr 2025

Beitrag von Speedy_220 »

Guten Morgen,

mir wurde das dieses Jahr beim Reifen eintragen für Speedy so erklärt:

Bei der Neuzulassung von Fahrzeugen gibt es 3 Varianten, wie die zugelassen werden (also das gesamte Fahrzeug ist damit gemeint, keine Einzelteile wie Reifen), das sind:
-Betriebserlaubnis / ABE
-EG-Typgenehmigung
-Einzelabnahme

Die Art, wie das Fahrzeug neu zugelassen wurde, ist nachher ausschlaggebend für Eintragungen bestimmter Teile.
Bei den Reifen konkret wäre die EG Typgenehmigung der einfachste Fall, für die braucht man scheinbar nicht mal mehr die Unbedenklichkeitsbescheinigungen mitzuführen. Ich glaube da gibt es auch keine Herstellerbindung für Reifen, jedoch hab ich kein Motorrad das so zugelassen ist.

Bei Zulassung nach Betriebserlaubnis sind die Bestimmungen schon stärker, so wie du z.B. schreibst, Fabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten.

Bei Einzelabnahme, wie meine SP, hat man bei den Eintragungen dann richtig Freude, sind auch teurer.

Erkennen auf welche Art das Fahrzeug zugelassen ist, kann man im Fahrzeugschein unter Buchstabe K.
Steht dort eine Nummer drin, die mit einem kleinen e beginnt, ist es eine EG-Typgenehmigung.
Andere Nummern in diesem Feld deuten auf eine Betriebserlaubnis hin (bei meiner Suzi z.Bsp. F114*3).
Und bei Speedy steht da eben nix.. leeres Feld.

In ihrem Fahrzeugschein stehen unter 15 die Felgengrößen und unten im Zusatz die Reifengröße. Eine Herstellerbindung wurde da zum Glück nicht festgelegt. Aber bei jeder neuen Eintragung wie bei mir dieses Mal der andere Reifenquerschnitt muss man mitunter hartnäckig mit dem Prüfer diskutieren, dass der den neuen Querschnitt auch wieder ohne Bindung einträgt. Jedenfalls muss ich auch jede Änderung an den Reifen eintragen lassen wegen der Einzelabnahme, während die mit EG-Typgenehmigung soweit ich es verstanden habe alles fahren dürfen, was in der EG-Typgenehmigung für passend geprüft wurde.
Man kann ein Motorrad nicht wie ein Kind behandeln - ein Motorrad braucht schließlich Liebe !!!

03.-06.07.2025 R1 Club-Schwarzwaldtreffen

Bild
Benutzeravatar
einzeller
*Dauerbrenner*
*Dauerbrenner*
Beiträge: 1353
Registriert: 6. November 2007, 18:23
Meine R1: RN 09, BJ: ´03
Extras: was man braucht...
Wohnort: Leipzig
Hat sich bedankt: 2 Mal
Danksagung erhalten: 34 Mal

Re: Änderungen im Jahr 2025

Beitrag von einzeller »

Ok, danke schon mal.
Bei mir steht unter K: e13*92/61*0054*01

Nach Netzsuche komme ich zu dem Ergebnis, wie es Speedy_220 schon geschrieben hat, dass ich weiterhin andere Reifen fahren darf, die gem. oben stehender Nummer frei gegeben sind.
Gruß Ronny

___________________________________________________________________________

ICH BIN NICHT AUF DER WELT, UM ZU SEIN, WIE ANDERE MICH GERNE HÄTTEN......
Antworten

Zurück zu „Hauptforum“