So ähnlich wollte ich es auch schon schreiben.einzeller hat geschrieben: ↑10. Januar 2023, 07:55 Also ich kenne keinen Händler der beim Ankauf von einem Bike, mal eben die Kupplung auseinander nimmt.
Zumal ja das Klangbild bei etlichen Einsern ähnlich ist, auch ohne das der Korb gerissen ist.
Ihm daraus (grobe)Fahrlässigkeit zu unterstellen, ist für meinen Geschmack schon weit her geholt.
Was die Gewährleistung betrifft sollte die aber trotzdem greifen, meiner Meinung sogar wenn man selbst zerlegt hat. Ist aber wie gesagt schwierig wenn der Händler sich quer stellt. Vor Gericht würde vermutlich der Händler den kürzeren ziehen. Aber da gibt es ja auch noch Schiedsstellen die man vorher bemühen könnte. Besser wäre natürlich gewesen den Händler vor dem zerlegen schon mal drauf anzusprechen falls nicht geschehen.