Moin zusammen,
hab da mal eine Frage.
Ich habe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für meine Reifen.
Unter WICHTIGE HINWEISE steht:
Die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im unveränderten originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
Was bedeutet das?
Ich habe andere Brems- und Kupplungshebel, eine andere Scheibe und einen Auspuff von Akrapovic drauf, alles mit ABE.
Ist das Fahrzeug jetzt noch im Originalzustand nach EG / Betriebserlaubnis?
Danke
Flo
Originalzustand gemäß EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis
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Re: Originalzustand gemäß EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis
Nein, ist es nicht.
Eine ABE ist auch immer nur im Kombination mit dem Serienmotorrad gültig. Theoretisch heben sich ABE's auf wenn innerhalb einer Baugruppe teile getauscht wurden. Z.b. Auspuff und Luftfilter.
Anders ist es bei einer E Nr. Diese ist anzusehen wie das Originalteil. Nachzulesen in der StVO Paragraph 19.
Mit Hinsicht auf deine Reifenfreigabe würde ich mir aber keine Gedanken machen.
Eine ABE ist auch immer nur im Kombination mit dem Serienmotorrad gültig. Theoretisch heben sich ABE's auf wenn innerhalb einer Baugruppe teile getauscht wurden. Z.b. Auspuff und Luftfilter.
Anders ist es bei einer E Nr. Diese ist anzusehen wie das Originalteil. Nachzulesen in der StVO Paragraph 19.
Mit Hinsicht auf deine Reifenfreigabe würde ich mir aber keine Gedanken machen.
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Re: Originalzustand gemäß EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis
ich dachte Reifenfreigaben braucht man seit 2020 gar nicht mehr
Die reifen müssen nur noch den Spezifikationen im Fahrzeugschein entsprechen.
Man darf auch fleißig Hersteller mischen usw.
das ist mein letzter Stand.
Nur wenn die Reifen vor 2020 produziert wurden greift wieder die alte Reifenfreigabe.
oder bin ich falsch?
Die reifen müssen nur noch den Spezifikationen im Fahrzeugschein entsprechen.
Man darf auch fleißig Hersteller mischen usw.
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Nur wenn die Reifen vor 2020 produziert wurden greift wieder die alte Reifenfreigabe.
oder bin ich falsch?
Race-Daytona 675 #417
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Re: Originalzustand gemäß EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis
Bei neuen Motorrâdern ja. Da ist nur noch die Reifengröße eingetragen. Bei älteren Mopeds zählt nach wie vor die Fabrikatsbindung gemäß Zulassungspapiere.
Und da es sich ja vermutlich um ne rn12 handelt, braucht er eine Reifenfreigabe.
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Re: Originalzustand gemäß EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis
@Wurstbonbon
ah ok...
Das heißt aber wenn es eine Freigabe für nen 55er Querschnitt für meine RN09 gäbe wäre die auch weiter gültig?
ah ok...
Das heißt aber wenn es eine Freigabe für nen 55er Querschnitt für meine RN09 gäbe wäre die auch weiter gültig?
Race-Daytona 675 #417
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Re: Originalzustand gemäß EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis
So verstehe ich es. Ja.
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Re: Originalzustand gemäß EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis
Nein, die ist NICHT gültig!
Ich habe diese Arie bei meiner RN09 durch, die neue Reifengröße muss in den Papieren eingetragen werden, die Freigabe des Herstellers reicht nicht.