Rn12 - Kat - Powercommander

Technik, Optimierung und Tuning von Motor und Leistung, Auspuff

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Red360
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Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von Red360 »

Moin zusammen,

ich hab mal ein paar Fragen, die mir trotz vielem Lesen in alten Threads noch nicht ganz klar sind.

Ich fahre eine RN12 (50th Anniversary, Euro 2), bin relativ neu im Thema Schrauben und bin meine bisherigen Motorräder ausschließlich serienmäßig gefahren. Jetzt habe ich mir eine gebrauchte Rn12 geholt an der schon bisschen geschraubt wurde. Jetzt überlege ich, den Kat zu entfernen, bin aber unsicher, was die rechtliche Seite angeht und was es technisch zu beachten gibt.

Warum möchte ich den Kat entfernen? Ich habe bei anderen Motorrädern gehört das die beim Abtouren manchmal so schön Puffen. Soweit ich weiß entsteht das wenn nicht verbranntes Benzin in den Auspuff gelangt und mir hat wer erzählt, dass das ohne Kat häufiger passiert. Es soll nicht unbedingt lauter werden, aber wenn es legal möglich ist würde ich mich über einen Puffenden Klang freuen :)

Was ich bisher verstanden habe:

Die RN12 hat serienmäßig einen Kat, obwohl bei Euro 2 keiner vorgeschrieben wäre.

Wenn ich den Kat entferne, erlischt die ABE, weil das Bauteil zur homologierten Abgasanlage gehört.

Eine Komplettanlage ohne Kat mit gültiger EG-Betriebserlaubnis für die RN12 wäre legal. Leider habe ich keine gefunden. Falls jemand da doch was kennt, immer her damit!

Ohne ABE kann die Versicherung bei einem Schadensfall Regress von bis zu 5000€ fordern, wenn ein Kausaler Zusammenhang zwischen änderung und Unfallursache besteht. Sollte ja beim Kat nicht möglich sein? Beim Powercommander wahrscheinlich schon oder?


Fragen, die bei mir offen sind:

1. Kann man eine Kat-Delete-Pipe von z.B. Akrapovic eintragen lassen, wenn die Abgas- und Geräuschwerte eingehalten werden? Oder ist das grundsätzlich ausgeschlossen?


2. Der PowerCommander ist beim Vorbesitzer schon verbaut worden. Der ist ja eigentlich nicht eintragbar, richtig? Sollte ich den lieber rauswerfen oder brauch ich den ggf. zum Anpassen, falls ich den Kat entferne?


Mir geht's nicht darum, illegal rumzuballern, ich will einfach wissen, was legal geht, was nicht, warum es so ist, und was es für Konsequenzen hätte, damit ich abwägen kann, ob’s mir das wert ist.

Bin für jede Erfahrung, Einschätzung oder Tipp dankbar :)

Danke und viele Grüße
Matze aus Braunschweig
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plumps6
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von plumps6 »

Wenn Zulassung mit Kat, dann mit Kat, egal ob Kat bei EURO 2 "eigentlich" nicht nötig ist. Kat raus = keine Zulassung.... Da es keine Anlage mit ABE ohne gibt, ist das ein Indiz. Ich denke, dass Kat-Ersatz damit nicht eintragungfähig ist. Habe aus diesem Grund damals Komplettanlage (trotz "Eintragung") rückgebaut.

Versicherung wird mit allen Mitteln Grund suchen nicht zahlen zu müssen. Ein Rechtsstreit ob das jetzt kausal ist oder nicht ist vorprogrammiert. Am Ende sind die 5000 EUR Rundungsfehler...

für bissel blubbern wäre mir das zuviel Aufwand und zu hohes rechtliches Risiko.
Viele Grüße Ingo
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Metzomeister
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von Metzomeister »

"So Sportsfreund" - so beginnt jede Polizeikontrolle folglich ohne Kat🤣. Spaß beiseite.

Um deine Frage zu beantworten benötige ich einmal die Schlüsselnummer, welche bei dir im Fahrzeugschein unter dem Punkt 14.1 aufgeführt ist. Steht bei dir die Schlüsselnummer 0210 oder 0212 drinnen?

Schick doch am besten mal ein Bild von deinem Fahrzeugschein (gerne auch via PN) oder anonymisiere Ihn und lade Ihn unter dem Post hier hoch.

Soweit ich weiß, gibt es "vollgenehmigte" Abgasanlagen für die RN12 ab Werk ohne Kat.
1. Kann man eine Kat-Delete-Pipe von z.B. Akrapovic eintragen lassen, wenn die Abgas- und Geräuschwerte eingehalten werden? Oder ist das grundsätzlich ausgeschlossen?
Eine Kat-Delete-Pipe kannst du leider nicht legal eintragen lassen, da es sich bei deiner Maschine nicht um einen nachgerüsteten Katalysator handelt, sondern dieser ab Werk mitgeliefert wurde. Dadurch würde die Homologationszulassung erlöschen. Selbst wenn die Abgas und Geräuschwerte eingehalten werden da Zitat:

§ 19 Absatz 2 Satz 3 StVZO
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Falls du trotzdem ohne Katalysator fahren möchtest, würde ich dir nicht empfehlen, ein KAT-Ersatzrohr o. Ä. zu kaufen. Stattdessen solltest du dir besser ein gebrauchtes KAT-Rohr einer RN12 besorgen und es von einem Fachmann fachgerecht umbauen lassen, indem der Katalysator aus dem Rohr entfernt und dieses anschließend sauber und ordentlich wieder verschweißt wird. Vorteil hiervon ist, dass du noch diese typische KAT-Delle hast, die ein KAT-Ersatzrohr meistens nicht hat.

Natürlich wird dein Bike auch lauter dadurch und es wird gottlose Flammen🔥 spucken L-)
2. Der PowerCommander ist beim Vorbesitzer schon verbaut worden. Der ist ja eigentlich nicht eintragbar, richtig? Sollte ich den lieber rauswerfen oder brauch ich den ggf. zum Anpassen, falls ich den Kat entferne?
Handelt es sich um einen 3er, 5er oder 6er Powercommander? Per sé ist es erstmal egal, um welchen Powercommander es sich handelt. Jeder Powercommander gibt den Injektoren andere AFR-Werte (Air-Fuel-Ratio aka. Luftkraftstoffgemisch) als vorgesehen vor, wodurch sich wieder das Abgas & Geräuschverhalten verschlechtern wird. Kein Polizist der Welt kann dir einen Powercommander nachweisen, außer du landest in irgendeiner SOKO-AG-TRUP (Sonderkommission Tuner Raser und Poser). Vorteil vom Powercommander ist natürlich, das wenn du selbst Ahnung davon hast, dir das "blubbern" / "knallen" selber einstellen bzw. programmieren kannst. Im Endeffekt ist es einfach unverbrannter Kraftstoff der sich in deinem Auspuff wieder entzündet 😅.

Aufgrund meiner Erfahrung kann ich dir sagen, wenn du schon Illegal unterwegs bist und Sie einen Grund hätten dich stillzulegen (z.B nur Kat entfernt oder nur Powercommander verbaut) kannste auch gleich "vollständig Illegal" unterwegs sein. Es ist meistens der Ermessensspielraum des jeweiligen Menschen in Blau ob er dir jetzt 90€ + 1 Punkt (evtl. beides verdoppelt wenn Vorsatz besteht) aufbrummt und dir ne Mängelkarte an den Kopf wirfst oder ob du das volle Programm mit Vollgutachten inkl. Abgasgutachten und Abschleppung in Höhe von Pi-mal-Daumen 1600-3000€ blechen darfst. Es kommt auch immer ein bisschen drauf an, wo du erwischt wirst. Wenn du natürlich auf einer bekannten Motorrad-Kontrollstrecke wie zum Beispiel im Odenwald unterwegs bist, wird die Polizei mit Sicherheit weniger kulant sein als in deinem Heimatkaff, wenn du dort gemütlich (oder sportlich, je nachdem) mit deinem Aal durch die Gegend tuckerst.

So, das waren meine 2 Cent hierzu. Hoffe ich konnte dir ausreichend helfen.
Bei Fragen, melde dich gerne bei mir ✌️

P.S: Dies ist keine Rechtsberatung blablabla bin kein Profi und so 😶


Kleine Ergänzung meinerseits: Um deinen "Puffenden Klang" zu realisieren, kannst du auch einfach dein Steuergerät anpassen lassen :). Kostet circa 500€, ist aber auch Illegal.
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von Metzomeister »

So, kurzer Nachtrag zum vorherigen Post, das hatte ich ebenfalls vergessen. Es macht definitiv Sinn, den Powercommander in Kombination ohne KAT zu fahren, denn durch den Wegfall des Katalysators hast du weniger Abgasgegendruck im System. Motorräder oder generell Ottoverbrennermotoren benötigen einen gewissen Abgasgegendruck um eine optimale Leistungsausbeute zu erzielen. Wenn ich auf diese Art der Lehre jetzt noch genauer drauf eingehen würde, würde ich hier wahrscheinlich noch übermorgen hocken 🤣. Kurzgesagt: Kein KAT mehr verbaut -> ergo weniger stau im Krümmer -> ergo Abgasgegendruck ist nun geringer -> ergo Korrektur des Luftkraftstoffgemischs nötig um eine optimale Leistungsausbeute zu erzielen. Aber das ganze sollte man sauber mit einem Profi auf dem Prüfstand abstimmen lassen✌️, nicht das der Motor zu mager läuft.
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von raser »

Ergo erlöschen der Betriebserlaubnis für öffentliche Strassen.
Nur noch auf der Renne fahrbar ;)
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Red360
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von Red360 »

Danke für die ausführlichen Antworten!
Ich habe mich wirklich sehr darüber gefreut und ehrlich gesagt nicht erwartet, dass ihr euch da so viel Zeit nehmt für die Antworten. Vielen Dank dafür! :ymhug:

Zum Fahrzeug: In meinem Schein ist eine Eintragung von 0210 vermerkt, soweit ich das richtig gesehen habe also Euro 2.
Fahrzeugschein.jpg
Grundsätzlich bin ich auch bereit, die Regresszahlung in Kauf zu nehmen, falls der Fall eintritt, dass ich einen größeren Unfall baue und ein Gutachter das Motorrad untersucht. Das wäre ärgerlich, aber nicht fatal.

Aber was wäre, wenn tatsächlich so eine „SOKO‑AG‑TRUP“ (Sonderkommission Tuner, Raser und Poser) mich anhält? Vor allem im Harz, wo ich schon manchmal unterwegs bin. Da könnte ich mir vorstellen, dass die auch mal halten. Würden die das dann wirklich entdecken?

Ich habe noch etwas Interessantes gefunden: Es gibt eine Slip‑On‑Anlage mit Verbindungsrohr, bei der der es einen optionalen Katalysator im Verbindungsrohr gibt um eine Straßenzulassung zu bekommen. Hier einmal der Link dazu: https://www.roadsitalia.com/de/1453-yam ... oadsitalia.
Äußerlilch wäre das dann ja auch nicht mehr zu erkennen ob er dann wirklich drin ist oder nicht.

Außerdem ist mir beim genaueren Blick in den Fahrzeugschein noch etwas aufgefallen: Bei Punkt 22 steht etwas von einer Drossel. Heißt das, dass mein Bike noch gedrosselt ist? :eek:
Mir ist auch aufgefallen, dass ich im 6. Gang nur bis etwa 270 km/h komme. Ich meine das ist für mein Gefühl schon absurd schnell, aber habe dann hier im Forum gelesen das sie eigentlich auch bis 300 gehen sollte.
Dachte halt eigentlich das die drossel raus ist, weil bei den Unteralgen die ich bekommen habe ein Gutachten dabei war, in dem es um die Entfernung einer Drossel ging.
Möglicher weiße liegt der Geshwindigkeits Unterschied an der falschen Abstimmung des PowerCommanders.
Ich habe den PC3 einfach so übernommen, der Vorbesitzer hat ihn auf eine Abgasanlage abgestimmt, die inzwischen gar nicht mehr dran ist.
Und noch eine Sache, sind diese Schalter auf der rechten Seite (Bild is vom unterm Sozius) die Sicherungen?
powercommander.jpg
Ich freue mich sehr über weitere Meinungen, Erfahrungen oder Ideen! :-D
Danke euch nochmal für eure Hilfe!
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von Red360 »

Andere Frage noch, weil du das mit dem Abgasgegendruck angesprochen hast. Regelt das nicht das Exup? Dachte das ist genau dafür da um den Abgasegendruck optimal einzustellen.
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von raser »

Also wenn hier Tips zum illegalen nicht von der Polizei zu erkennen Maßnahmen diskutiert werden, wird hier gnadenlos gelöscht.

Und nein, nicht schon wieder, keine RN12 schafft jemals 300 km/h.
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von plumps6 »

Regress ist das eine, wenn die Versicherung nicht zahlt mit Personenschaden, dann gute Nacht... und das wegen blubbern?! (Wie gesagt, wenn man Zeit und Geld hat die Gerichte zu beschäftigen viel Spaß, ich hab wichtigeres zutun).

PS: Verbindubgsrohr mit Kat aber ohne Kat drin ist Vorsatz. Das macht es den Gerichten einfacher.

Wenn Drossel eingetragen aber keine drin, ist das auch gut für Versicherung und Gericht, denn dann ist die Frage ob Kat oder nicht nebensächlich. (Empfehle bzgl. Drossel Werkstatt prüfen zu lassen und Eintragung entsprechend zu korrigieren. Denke das die Endgeschwindigkeit wenig mit Drossel zu tun hat)

PPS: alles schön und gut, aber WOZU der Aufwand???
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von TomPue »

raser hat geschrieben: 2. Juli 2025, 15:35 Und nein, nicht schon wieder, keine RN12 schafft jemals 300 km/h.
Doch, meine per Tachoanzeige schon.
Könnte sein das da bei 299 Schluss war, das weis ich nicht mehr. Aber bis dahin ist die gegangen.
Und als die kürzer übersetzt war, ist die im sechsten auch in den Begrenzer gerannt.
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von raser »

TomPue hat geschrieben: 2. Juli 2025, 16:38
raser hat geschrieben: 2. Juli 2025, 15:35 Und nein, nicht schon wieder, keine RN12 schafft jemals 300 km/h.
Doch, meine per Tachoanzeige schon.
Könnte sein das da bei 299 Schluss war, das weis ich nicht mehr. Aber bis dahin ist die gegangen.
Und als die kürzer übersetzt war, ist die im sechsten auch in den Begrenzer gerannt.
=))
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von TomPue »

Nur weil du ne Luftpumpe hattest, muss das ja nicht für alle gelten :schmatz2:
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von raser »

TomPue hat geschrieben: 2. Juli 2025, 17:05 Nur weil du ne Luftpumpe hattest, muss das ja nicht für alle gelten :schmatz2:
Ich hatte 2 von den Dingern ;)

Der Tacho geht nur bis 299 bei der RN12 aber in Stock kommt man da nur bergab und/oder mit Rückenwind hin.
Umritzeln ist keine Kunst und hat nix mit der Endgeschwindigkeit zu tun.
Ist einfach Physik ;)
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von Red360 »

Dann kommt der Powercommander raus und ich schau mal beim Tüv vorbei und frag was es mit der Drosselung auf sich hat. Danke euch :)
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Re: Rn12 - Kat - Powercommander

Beitrag von Niggow »

Red360 hat geschrieben: 2. Juli 2025, 19:08 Dann kommt der Powercommander raus und ich schau mal beim Tüv vorbei und frag was es mit der Drosselung auf sich hat. Danke euch :)
Wir alle hier hatten mal unsere Sturm und Drang Zeiten (meine sind noch gar nicht so lange her....) aber genau deswegen klingt das für mich nach einem vernünftigem Plan.😉
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